Wer früh plant, kann länger selbstständig zu Hause leben. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Umbauten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Bei Angeboten zum Teilverkauf des Hauses ist große Vorsicht geboten.
Worum geht es?
Die meisten Menschen wollen im Alter so lange wie möglich zu Hause wohnen. Doch Treppen, enge Bäder und Schwellen werden mit der Zeit zur Gefahr. Ein Sturz ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen ins Heim müssen.
Es gibt viele Wege: die Wohnung umbauen, in eine kleinere, barrierefreie Wohnung ziehen, betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften. Wichtig ist, sich zu entscheiden, solange man es noch selbst kann.
Diese Fragen solltest du klären
Welche Zuschüsse gibt es?
Die Pflegekasse zahlt bei vorhandenem bis zu 4.180 € pro Maßnahme für die Anpassung der Wohnung. Die KfW fördert altersgerechte Umbauten mit Krediten und zeitweise auch Zuschüssen. Manche Länder und Städte haben eigene Programme.
Wer berät mich?
Wohnberatungsstellen beraten oft kostenlos und kommen auch nach Hause. Pflegestützpunkte helfen bei Anträgen.
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Du verkaufst einen Teil deines Hauses an eine Firma, darfst wohnen bleiben, zahlst aber eine monatliche Nutzungsgebühr. Die Kosten sind oft hoch und die Verträge kompliziert. Unbedingt unabhängig beraten lassen – zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Lohnt sich der Umzug in eine kleinere Wohnung?
Oft ja: weniger Kosten, weniger Arbeit, mehr Sicherheit. Rechne Umzugskosten und Miete gegen die Kosten des alten Hauses.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Wohnung kritisch anschauen
Treppen, Bad, Schwellen, Beleuchtung.
- 2
Wohnberatung holen
Kostenlos und unabhängig.
- 3
Zuschüsse beantragen
Vor Beginn der Arbeiten!
- 4
Alternativen vergleichen
Umbau oder Umzug – rechtzeitig entscheiden.
Typische Fehler
- !
Erst nach dem Sturz handeln
Dann muss alles unter Zeitdruck geschehen.
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Zuschüsse nach dem Umbau beantragen
Meist zu spät.
- !
Teilverkauf ohne Beratung
Hohe Kosten und lange Bindung.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
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