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TOM ERKLÄRT GELD
Ratgeber · Steuern

Steuern auf Zinsen und Gewinne: Freistellungsauftrag & Co.

Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag: So zahlst du keinen Euro Steuern zu viel auf deine Ersparnisse.

✍️ Tom erklärt Geld📅 Stand: November 2026ℹ️ Keine individuelle Beratung
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Tom kurz gesagt

1.000 € Kapitalerträge pro Person und Jahr sind steuerfrei (Paare 2.000 €). Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Steuern ab. Zu viel gezahlte Steuern holst du über die Steuererklärung zurück.

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Was besteuert wird

Zinsen, , von Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind Kapitalerträge. Auf sie wird in Deutschland grundsätzlich die fällig: 25 %, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zusammen sind das rund 26,4 % (ohne Kirchensteuer).

02

Der Sparerpauschbetrag

Jede Person hat einen Freibetrag von 1.000 € pro Jahr (zusammen veranlagte Paare: 2.000 €). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Beispiel

Du hast 20.000 € auf dem zu 2,5 % Zinsen. Das sind 500 € Zinsen – komplett steuerfrei, wenn du einen erteilt hast.

03

Der Freistellungsauftrag

Damit deine Bank den Freibetrag berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen – meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Hast du Konten bei mehreren Banken, kannst du die 1.000 € aufteilen. Die Summe darf aber nicht über 1.000 € liegen.

Toms Tipp

Prüfe einmal im Jahr, ob die Aufteilung noch passt. Verteile den Freibetrag dorthin, wo die meisten Erträge entstehen.

04

Wenig Einkommen? Noch mehr steuerfrei

Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen niedrig ist (z. B. Studierende, Rentner mit kleiner Rente), kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt dafür sorgen, dass gar keine Abgeltungsteuer abgezogen wird. Außerdem kann sich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung lohnen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.

05

Besonderheiten bei ETFs

  • : Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei.
  • : Bei thesaurierenden (wiederanlegenden) Fonds wird jedes Jahr ein kleiner fiktiver Ertrag versteuert – meist im Januar. Der Freistellungsauftrag deckt das oft ab. Halte etwas Geld auf dem Verrechnungskonto.

Steuerregeln können sich ändern. Bei komplexen Fällen hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

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Quellen & Stand

Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.

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