Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat abgezogen wird. Was du am Ende im Jahr zahlst, entscheidet die Steuererklärung. Aber: Die Steuerklasse beeinflusst Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Worum geht es?
Die legt fest, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Am Ende des Jahres wird abgerechnet – zu viel gezahlte Steuer kommt zurück, zu wenig gezahlte musst du nachzahlen.
Für Ehepaare gibt es die Kombinationen IV/IV (beide verdienen ähnlich), III/V (einer verdient deutlich mehr) und IV/IV mit Faktor (die Steuer wird fair nach Einkommen verteilt).
Diese Fragen solltest du klären
Was ist besser: III/V oder IV/IV?
Über das Jahr gerechnet zahlt ihr gleich viel Steuern. Mit III/V habt ihr monatlich oft mehr Netto, müsst aber eine Steuererklärung machen und eventuell nachzahlen.
Warum ist die Steuerklasse für Elterngeld wichtig?
, Arbeitslosen- und Krankengeld richten sich nach dem Netto. Eine günstige Steuerklasse kann diese Leistungen erhöhen – der Wechsel muss aber rechtzeitig vorher erfolgen.
Wie wechsle ich die Steuerklasse?
Mit einem Antrag beim Finanzamt, auch online über ELSTER. Ehepaare können mehrmals im Jahr wechseln.
Wird III/V abgeschafft?
Das ist politisch geplant: Die Kombination III/V soll durch das Faktorverfahren ersetzt werden. Als Ziel wird „spätestens 2030“ genannt, ein Gesetz mit festem Datum gibt es noch nicht.
Die Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen? |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende |
| II | Alleinerziehende mit Kind im Haushalt |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen |
| V | Partner zu Klasse III |
| VI | Zweitjob und weitere Arbeitsverhältnisse |
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Eigene Steuerklasse prüfen
Sie steht auf der Gehaltsabrechnung.
- 2
Bei Ehepaaren durchrechnen
Mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
- 3
Vor Elterngeld oder Arbeitslosigkeit rechtzeitig prüfen
Am besten mit Beratung.
Typische Fehler
- !
III/V wählen und keine Erklärung abgeben
Die Steuererklärung ist bei III/V Pflicht.
- !
Nachzahlung nicht einplanen
Bei III/V kann am Jahresende eine Rechnung kommen.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
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