Ohne Vollmacht bestimmt im Ernstfall ein Gericht einen Betreuer – auch für Verheiratete. Mit einer Vorsorgevollmacht entscheidest du selbst, wer für dich handelt. Die Formulare des Justizministeriums gibt es kostenlos.
Worum geht es?
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine Demenz: Plötzlich kannst du nicht mehr selbst entscheiden. Viele glauben, dann übernehmen automatisch Ehepartner oder Kinder. Das stimmt nicht.
Seit 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehepartner – aber nur für Gesundheitsfragen und nur für höchstens sechs Monate. Für Bankgeschäfte, Verträge, die Wohnung oder Behörden braucht es eine . Sonst setzt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer ein.
Diese Fragen solltest du klären
Muss die Vorsorgevollmacht zum Notar?
Nicht zwingend. Bei Immobiliengeschäften oder Krediten ist aber oft eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung nötig. Eine Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde ist günstig.
Reicht die Vorsorgevollmacht für die Bank?
Nicht immer. Viele Banken verlangen eine eigene Kontovollmacht auf ihrem Formular. Mach das zusätzlich – am besten gemeinsam in der Filiale.
Wo bewahre ich die Dokumente auf?
Zu Hause an einem bekannten Ort; die Bevollmächtigten sollten wissen, wo. Zusätzlich kannst du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen – dann findet das Gericht sie im Ernstfall.
Wie konkret muss die Patientenverfügung sein?
Sehr konkret. Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht. Nutze die Textbausteine des Justizministeriums und sprich mit deinem Hausarzt.
Die drei wichtigen Dokumente
| Dokument | Wofür? |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Du bestimmst, wer für dich handeln darf – bei Geld, Behörden, Gesundheit, Wohnung. |
| Betreuungsverfügung | Falls doch ein Betreuer nötig wird: Wer soll es sein und was ist dir wichtig? |
| Welche medizinischen Behandlungen du am Lebensende willst und welche nicht. |
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Vertrauensperson wählen
Und mit ihr sprechen. Am besten auch eine Ersatzperson.
- 2
Kostenlose Formulare nutzen
Das Bundesministerium der Justiz bietet Muster für alle drei Dokumente.
- 3
Ausfüllen und unterschreiben
Bei der Patientenverfügung mit dem Hausarzt besprechen.
- 4
Kontovollmacht bei der Bank
Zusätzlich auf dem Formular der Bank.
- 5
Registrieren und Bescheid geben
Zentrales Vorsorgeregister, Bevollmächtigte und Hausarzt informieren.
Typische Fehler
- !
Glauben, der Ehepartner darf automatisch alles
Das Notvertretungsrecht ist eng begrenzt.
- !
Die Dokumente so gut verstecken, dass sie keiner findet
Im Ernstfall muss es schnell gehen.
- !
Eine unkonkrete Patientenverfügung
Ärzte können sie dann nicht umsetzen.
Vor deiner Entscheidung
Hak ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt nur auf diesem Gerät gespeichert.
Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Bundesministerium der Justiz: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
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