Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Der größte Kostenfaktor ist oft das wegfallende Einkommen durch Teilzeit. Kinderzuschlag und Wohngeld werden von vielen Berechtigten nicht beantragt.
Was ein Kind wirklich kostet
Studien des Statistischen Bundesamts zeigen: Eltern geben im Schnitt mehrere hundert Euro pro Monat und Kind aus – je nach Einkommen und Alter des Kindes sehr unterschiedlich. Bis zum 18. Geburtstag kommen schnell weit über 100.000 € zusammen. Dazu kommt der Posten, den kaum jemand mitrechnet: das Einkommen, das durch Elternzeit und Teilzeit wegfällt.
Berechne deine eigene Situation im Kinderkosten-Rechner.
Was dir zusteht
| Leistung | Kurz erklärt |
|---|---|
| 259 € pro Kind und Monat (2026), in der Regel bis 18, in Ausbildung/Studium bis 25. Beantragung bei der Familienkasse. | |
| Ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens (meist 65–67 %, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Basiselterngeld). ElterngeldPlus streckt die Zahlung bei Teilzeit. | |
| Zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen. Wird von vielen Berechtigten nicht beantragt. | |
| Bildung und Teilhabe | Zuschüsse für Schulausflüge, Mittagessen, Vereinsbeiträge bei geringem Einkommen. |
| Steuerliche Entlastung | Kinderfreibetrag (das Finanzamt prüft automatisch, ob er günstiger ist als das Kindergeld), Kinderbetreuungskosten absetzbar. |
Nutze den „KiZ-Lotsen“ der Familienkasse, um in wenigen Minuten zu prüfen, ob du Anspruch auf Kinderzuschlag hast. Auch mittlere Einkommen sind manchmal berechtigt.
Die Teilzeitfalle
Oft reduziert ein Elternteil – meistens die Mutter – für viele Jahre. Das ist eine legitime Entscheidung. Aber sie hat langfristige Folgen: weniger Einkommen, weniger Rentenpunkte, schlechtere Karrierechancen. Bei einer Trennung trägt diese Person das Risiko fast allein.
Paare sollten offen klären: Wie gleichen wir die aus? Zahlt der Vollzeit-Partner in einen Vorsorgevertrag für den Teilzeit-Partner ein? Das ist nicht unromantisch, sondern fair.
Für das Kind sparen
Ein kleiner monatlicher ab Geburt – zum Beispiel 25–50 € – kann bis zum 18. Geburtstag eine schöne Summe werden. Überlegt gut, ob das Geld auf den Namen des Kindes läuft: Dann gehört es dem Kind und es kann mit 18 frei darüber verfügen. Läuft es auf euren Namen, bleibt ihr flexibel.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Familienportal des Bundes
- Bundesministerium der Justiz: Erbrecht & Vorsorge
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
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