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TOM ERKLÄRT GELD
Ratgeber · Familie & Erbe

Erben und vererben: Was du unbedingt wissen musst

Gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil, Freibeträge: die wichtigsten Regeln, damit es keinen Streit und keine Steuerfalle gibt.

✍️ Tom erklärt Geld📅 Stand: November 2026ℹ️ Keine individuelle Beratung
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Tom kurz gesagt

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – oft anders, als man denkt. Unverheiratete Partner erben ohne Testament nichts – und zahlen hohe Steuern. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €.

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Die gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament existiert, regelt das Gesetz, wer erbt. Vereinfacht gilt: Zuerst erben Kinder (und deren Kinder), dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern und weitere Verwandte. Der Ehepartner erbt neben den Kindern einen Anteil – bei der meist die Hälfte.

Die große Überraschung

Ein unverheirateter Partner erbt ohne Testament gar nichts – auch nicht nach 30 Jahren Zusammenleben. Und selbst mit Testament hat er nur einen Freibetrag von 20.000 €, der Rest wird mit 30 % oder mehr besteuert.

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Testament: einfach, aber richtig

Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein, mit Ort und Datum. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Alternativ gibt es das notarielle Testament – teurer, aber rechtssicher und es ersetzt oft den .

Ehepaare wählen häufig das : Erst erbt der überlebende Partner alles, danach die Kinder. Das kann steuerlich nachteilig sein, weil die Kinder ihren Freibetrag nach dem ersten Elternteil nicht nutzen.

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Der Pflichtteil

Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern können nicht komplett enterbt werden. Sie haben Anspruch auf den : die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als Geldforderung.

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Erbschaftsteuer und Freibeträge

WerFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern, Großeltern (beim Erbe)100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Alle anderen (auch unverheiratete Partner)20.000 €III

Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen – und erneuern sich alle 10 Jahre. Wer früh schenkt, kann also mehrfach steuerfrei übertragen. Rechne es im Erbschaftsteuer-Rechner durch.

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Was du jetzt schon tun solltest

  • Testament schreiben, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht zu deinem Leben passt (Patchwork, unverheiratet, Unternehmen).
  • und – für den Fall, dass du nicht mehr selbst entscheiden kannst.
  • Notfallordner mit Konten, Verträgen, Passwörtern-Hinweisen, Versicherungen. Deine Familie wird es dir danken.
  • Bezugsberechtigte bei Lebensversicherungen prüfen – sie gehen am Testament vorbei.
Toms Tipp

Redet in der Familie über das Thema, solange alle gesund sind. Die meisten Erbstreitigkeiten entstehen nicht aus Gier, sondern aus Überraschung.

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Quellen & Stand

Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.

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