Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – oft anders, als man denkt. Unverheiratete Partner erben ohne Testament nichts – und zahlen hohe Steuern. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €.
Die gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament existiert, regelt das Gesetz, wer erbt. Vereinfacht gilt: Zuerst erben Kinder (und deren Kinder), dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern und weitere Verwandte. Der Ehepartner erbt neben den Kindern einen Anteil – bei der meist die Hälfte.
Ein unverheirateter Partner erbt ohne Testament gar nichts – auch nicht nach 30 Jahren Zusammenleben. Und selbst mit Testament hat er nur einen Freibetrag von 20.000 €, der Rest wird mit 30 % oder mehr besteuert.
Testament: einfach, aber richtig
Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein, mit Ort und Datum. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Alternativ gibt es das notarielle Testament – teurer, aber rechtssicher und es ersetzt oft den .
Ehepaare wählen häufig das : Erst erbt der überlebende Partner alles, danach die Kinder. Das kann steuerlich nachteilig sein, weil die Kinder ihren Freibetrag nach dem ersten Elternteil nicht nutzen.
Der Pflichtteil
Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern können nicht komplett enterbt werden. Sie haben Anspruch auf den : die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als Geldforderung.
Erbschaftsteuer und Freibeträge
| Wer | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern, Großeltern (beim Erbe) | 100.000 € | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | II |
| Alle anderen (auch unverheiratete Partner) | 20.000 € | III |
Die Freibeträge gelten auch für Schenkungen – und erneuern sich alle 10 Jahre. Wer früh schenkt, kann also mehrfach steuerfrei übertragen. Rechne es im Erbschaftsteuer-Rechner durch.
Was du jetzt schon tun solltest
- Testament schreiben, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht zu deinem Leben passt (Patchwork, unverheiratet, Unternehmen).
- und – für den Fall, dass du nicht mehr selbst entscheiden kannst.
- Notfallordner mit Konten, Verträgen, Passwörtern-Hinweisen, Versicherungen. Deine Familie wird es dir danken.
- Bezugsberechtigte bei Lebensversicherungen prüfen – sie gehen am Testament vorbei.
Redet in der Familie über das Thema, solange alle gesund sind. Die meisten Erbstreitigkeiten entstehen nicht aus Gier, sondern aus Überraschung.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Familienportal des Bundes
- Bundesministerium der Justiz: Erbrecht & Vorsorge
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
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