Ein Pflegeheim kostet im Bundesdurchschnitt 3.364 € Eigenanteil im Monat (erstes Jahr, Stand Juli 2026). Reicht das Geld der Eltern nicht, springt das Sozialamt ein. Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € brutto Unterhalt zahlen.
Worum geht es?
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie zahlt nur einen Teil der Kosten. Im Pflegeheim bleibt ein – für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt waren das im ersten Jahr 3.364 € im Monat (Stand Juli 2026, Ersatzkassenverband vdek), regional teils deutlich mehr.
Mit jedem Jahr im Heim zahlt die Pflegekasse einen höheren Zuschuss zum Pflegeanteil. Trotzdem reichen Rente und Ersparnisse oft nicht. Dann gibt es Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
Diese Fragen solltest du klären
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Erst, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass das nicht der Fall ist. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht.
Was passiert mit dem Haus der Eltern?
Bevor das Sozialamt zahlt, muss eigenes Vermögen eingesetzt werden – auch eine Immobilie, wenn niemand aus der engen Familie mehr darin wohnt. Ein Schonvermögen von 10.000 € pro Person bleibt.
Kann das Sozialamt Schenkungen zurückholen?
Ja. Was die Eltern in den letzten zehn Jahren verschenkt haben, kann zurückgefordert werden.
Welche Hilfen gibt es für Pflege zu Hause?
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen je nach , Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Pflegestützpunkte beraten kostenlos.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Pflegegrad beantragen
Bei der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen.
- 2
Kostenlose Pflegeberatung nutzen
Jeder hat Anspruch darauf – bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt.
- 3
Kosten und Einnahmen gegenüberstellen
Rente, Pflegekasse, Ersparnisse – reicht das?
- 4
Rechtzeitig Hilfe zur Pflege beantragen
Beim Sozialamt, bevor Schulden entstehen. Auch kann im Heim möglich sein.
Typische Fehler
- !
Aus Angst vor Elternunterhalt nichts beantragen
Die meisten Kinder müssen gar nichts zahlen.
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Den Pflegegrad nicht prüfen lassen
Verschlechtert sich der Zustand, einen Höherstufungsantrag stellen.
- !
Kurz vor dem Heim noch schnell verschenken
Das holt das Sozialamt zurück.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
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