Bei Altersrenten darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Seit 2026 bleiben für Angestellte nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei („Aktivrente“).
Worum geht es?
Viele Rentner wollen oder müssen weiterarbeiten – im alten Betrieb, im Minijob oder selbstständig. Die gute Nachricht: Bei allen Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das gilt auch, wenn du früher in Rente gegangen bist.
Seit 2026 gibt es zusätzlich die : Wer nach Erreichen der als Angestellter weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen.
Diese Fragen solltest du klären
Gilt das auch für die Erwerbsminderungsrente?
Nein. Bei Renten wegen Erwerbsminderung gibt es weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Frag vor einem Job unbedingt bei der Rentenversicherung nach.
Und bei der Witwenrente?
Hier wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag teilweise angerechnet. Ein Zuverdienst kann die also kürzen.
Muss ich weiter Rentenbeiträge zahlen?
Vor der Regelaltersgrenze ja, wie jeder Arbeitnehmer – und die Beiträge erhöhen deine Rente. Danach zahlt nur der Arbeitgeber, es sei denn, du willst freiwillig weiter einzahlen, um deine Rente zu erhöhen.
Was gilt für Selbstständige?
Die Aktivrente gilt nur für Angestellte. Selbstständige Einkünfte werden normal versteuert.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Rentenart klären
Altersrente, oder Witwenrente? Davon hängen die Regeln ab.
- 2
Arbeitsform wählen
Minijob, Teilzeit, Vollzeit oder selbstständig.
- 3
Steuer prüfen
Rente und Lohn werden zusammengerechnet. Die Aktivrente kann viel sparen.
- 4
Rentenversicherung informieren
Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten musst du Einkommen melden.
Typische Fehler
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Regeln der Erwerbsminderungsrente übersehen
Ein zu hoher Verdienst kann die Rente kürzen oder ganz wegfallen lassen.
- !
Steuern vergessen
Ohne Aktivrente kann eine Nachzahlung beim Finanzamt drohen.
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Die freiwilligen Rentenbeiträge nicht prüfen
Nach der Regelaltersgrenze können sie deine Rente noch erhöhen.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rente
- Verbraucherzentrale: Altersvorsorge
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